Allgemeine Geschäftsbedingungen der 80seconds e.U.
Triester Straße 16-20/3/33, 2334 Vösendorf
Stand: September 2025
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen in den Bereichen Videoproduktion, Animation und Online-Marketing zwischen der 80seconds e.U., Triester Straße 16–20/3/33, 2334 Vösendorf, Österreich (nachfolgend „Agentur“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Verträge mit Verbrauchern sind von der Anwendung dieser AGB ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung notwendig wäre.
§2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme eines Angebots des Kunden durch die Agentur oder durch die Erbringung der Leistung zustande. Die Schriftform umfasst dabei auch E-Mail mit digitaler oder gescannter Signatur.
(3) Der konkrete Leistungsumfang sowie die jeweiligen Leistungsfristen ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot der Agentur.
(4) Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
(5) Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierten Reichweiten-, Klick- oder Konversionszahlen.
§3 Leistungserbringung und Mitwirkung des Kunden
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen fristgerecht. Fristen verlängern sich angemessen bei Verzögerungen, die durch fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Kunden verursacht werden, sowie bei unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb der Verantwortung der Agentur liegen (höhere Gewalt). Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen oder technische Ausfälle von Drittanbietern.
(2) Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Subunternehmern.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten innerhalb von 14 Tagen bereitzustellen. Werden diese nicht fristgerecht geliefert, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung nach eigenem Ermessen fortzuführen.
(4) Abgelieferte Leistungen sind vom Kunden innerhalb von sieben Werktagen zu prüfen und freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung, gelten die Leistungen als genehmigt.
(5) Leistungen der Agentur sind nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung übertragbar.
(6) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden und das jeweilige Projekt als Referenz für Eigenwerbung zu nutzen. Hierfür räumt der Kunde der Agentur das nicht-ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, den Namen und das Logo des Kunden sowie die Beschreibung des Projekts in Medien, auf der Website, in sozialen Medien und in Verkaufsunterlagen zu verwenden, bis der Kunde diese Einwilligung widerruft.
(7) Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Texte, Bilder, Videos) frei von Rechten Dritter sind und keine geltenden Gesetze verletzen. Der Kunde stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verwendung dieser Materialien ergeben, vollumfänglich schad- und klaglos.
(8) Pro Produktionsphase (z. B. Skript, Storyboard, Animation) sind jeweils bis zu drei Feedback- bzw. Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten. Weitere Änderungen oder zusätzliche Revisionen werden nach Aufwand gesondert berechnet.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung bis zu 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen, jedenfalls jedoch mindestens 50 % des Auftragswertes als Anzahlung zu verlangen.
(3) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Externe Kosten (z. B. Abgaben, Lizenzgebühren, Fremdleistungen) werden gesondert berechnet und dem Kunden vorab angezeigt.
(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz. Der Kunde ist zudem verpflichtet, alle notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung, insbesondere die Kosten eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts, zu ersetzen.
(6) Tritt der Kunde vor Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurück, ist die Agentur berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu verlangen. Bei Rücktritt nach Beginn der Produktion beträgt die Stornogebühr 100 % des Auftragswertes.
§5 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, ausschließlichen Nutzungsrechte an den finalen vertragsgegenständlichen Werken (z. B. Video, Animation, Design) ein.
(2) Alle weiteren Rechte, insbesondere die Rechte an Rohmaterialien, Konzeptionen, Skripten, Arbeitsdateien, Entwürfen, sowie an Templates, Vorlagen, internem Know-how und allen anderen, zur Erstellung der Werke verwendeten Arbeitsmitteln der Agentur, verbleiben bei der Agentur. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Dritten zur Verfügung zu stellen oder selbst zu nutzen, es sei denn, dies wurde gesondert schriftlich vereinbart. Ausgenommen davon sind die finalen, vertragsgegenständlichen Werke selbst und deren spezifische Inhalte, wie beispielsweise das finale Skript.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei einer öffentlichen Nennung angemessen als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht berechtigt die Agentur zu einem Schadensersatz in Höhe von 100 % des Auftragswertes, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schäden.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Werken bei der Agentur.
§6 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für Sach- und Vermögensschäden, die die Agentur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten leicht fahrlässig verursacht, ist die Haftung der Agentur auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes, maximal jedoch auf 10.000,00 Euro, beschränkt.
(3) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Materialien oder Informationen entstehen.
§7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng geheim zu halten.
(2) Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§8 Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO, des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und aller anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
(2) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen des Vertrags. Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der Agentur unter https://80seconds.io/datenschutz/ einsehbar.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen getroffen hat, um die Datenverarbeitung durch die Agentur zu ermöglichen.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Unternehmer ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Vertragslücken.
(4) Vor Anrufung der ordentlichen Gerichte verpflichten sich beide Parteien, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst ein Mediationsverfahren oder ein Schiedsverfahren nach den Regeln des VIAC (Vienna International Arbitral Centre) in Wien einzuleiten. Die Kosten des Verfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern nicht anders vereinbart. Erst wenn das Verfahren erfolglos bleibt oder abgebrochen wird, steht der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.